Vereinsgeschichte
2011
Gründung der IG Gisliflue. Die IG Gisliflue (IGG) wurde zum Zweck der Bestandswahrung der Umgebung der Gisliflue (Verhinderung eines Steinbruchs direkt an der Gisliflue) durch die Gründungsmitglieder Heinz Alber, Ernst Joho, Hanspeter Brugger, Hans Joho, Werner Fricker, Kurt Ott und Hans Hochstrasser-Brobbel gegründet.
2013
Am 05. September 2013 haben die Jura Cement Fabriken AG (JCF) gemeinsam mit dem kantonalen Departement für Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) eine neue Vorgehensstrategie im Bereich Abbaugebiete kommuniziert.
- Verzicht auf den Abbau in den Gebieten Hard in Thalheim und Homberg auf dem Bözberg.
- Konzentration des weiteren Auswahlverfahrens auf die Gisliflue und den Grund in Schinznach.
- Bedeutende Erweiterung und Absenkung der bestehenden Steinbrüche Jakobsberg-Egg.
Aus Gründen der Bestandswahrung und des Schutzes der Umgebung der Gisliflue, hat sich die IGG zum Ziel gesetzt, einen weiteren Abbau an der Gisliflue zu verhindern; was erfreulicherweise die Anzahl an Neumitglieder rasant ansteigen liess. Der Druck aus verschiedenen Richtungen hat dazu beigetragen, dass die Jura Cement Fabriken ihr Vorgehen nochmals hinterfragen mussten.
2014
Am 24.April 2014 haben die JCF zusammen mit dem Kanton (BVU) und den Gemeinderäten von Schinznach, Veltheim und Auenstein abermals eine neue Strategie bekannt gemacht
- Die Gisliflue und der Grund sollen ebenfalls aus dem Kantonalen Richtplan gestrichen werden.
- Mit der Absenkung und der geplanten Erweiterung für insgesamt 6 Mio. m3 zusätzlichem Kalkstein soll der Rohstoffbedarf für 25 – 30 Jahre sichergestellt werden.
- Offizielle Gespräche über ein neues Abbaugebiet sollen erst ab 2025 wieder geführt werden.
Obige Eckpunkte wurden in einer gemeinsamen Absichtserklärung der involvierten Parteien am 10. Juni 2014 präzisiert und schriftlich bestätigt. Aufgrund dieser Entwicklung hat die IG Gisliflue an der Mitgliederversammlung vom 24. September 2014 die Position der IG Gisliflue hinterfragt und angepasst.
2017
Am 21.März 2017 hat der Grosse Rat den Antrag zur Erweiterung des Steinbruchs Jakobsberg-Egg trotz erheblichen Widerstandes der lokalen Bevölkerung in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Damit liegt es nun an den Gemeinden und deren Bevölkerung, sich gegen einen Abbau zur Wehr zu setzen.
2020
Die JCF ersucht eine weitere Abbaubewilligung, genannt Teilnutzungsplan (TNP), für den Steinbruch-Abbau in Gisliflue-Nähe und will erreichen, dass bis 2050 weiterhin Rohmaterial abgebaut werden kann.
- Am 22. & 23. Januar 2020 fanden in den Gemeinden Veltheim und Auenstein Gemeindeabstimmungen zum Thema TNP statt, die sämtliche Teilnehmer-Rekorde brechen liessen, da Befürworter und Gegner im Vorfeld einen zeitintensiven und kostspieligen Abstimmungskampf führten. Entgegen aller Bemühungen stimmten die Gemeindeversammlungen den gemeinderätlichen Anträgen zu.
- Ab Sommer 2020 darf an der Erweiterung West (Oberegg), Mitte (zwischen Oberegg & Unteregg) und Ost (Unteregg) bis 2050 weiterhin Rohmaterial abgebaut werden.
- Nach 2051 wird keine weitere Abbaulizenz für die Gebiete West, Mitte und Ost mehr erteilt. Das Abbaugebiet wird rekultiviert und der Natur zurückgegeben.
2020
Neuausrichtung der IG Gisliflue. Da in den nächsten 30 Jahren weiterhin im grösseren Umfang wertvolles Gestein abgetragen werden darf, sieht sich der Vorstand der IGG weiterhin verantwortlich, als unabhängiges Organ für die Bestandswahrung und zum Schutz der Umgebung Gisliflue einzustehen. So bleibt der Verein IG Gisliflue weiter für Berg, Umgebung, Mensch und Tier bestehen, für ein harmonisches miteinander. Am 16. August 2020 - Präsentation an der GV über den Relaunch der neuen Website.
2023
Die Realisierung der ersten Etappe der bewilligten Steinbrucherweiterungen (Oberegg-West) wurde in Angriff genommen.
Planung Rohmaterialabbau im bewilligten Perimeter:
- West: 1 Mio. m3, bis 2028
- Ost: 1 Mio. m3, bis 2040
- Mitte: 2 Mio. m3, bis 2045
- Abtiefung: 2 Mio. m3, bis 2045
2024
Die IG Gisliflue bleibt den Vereins-Grundwerten und -Zielen treu: Schutz des Landschaftsraums rund um die Gisliflue und sachliche Auseinandersetzung mit relevanten Themen in den Bereichen Raumplanung, Landschaftsschutz und regionale Entwicklung.
Mit initiierten Motionen im Grossen Rat wurde versucht, Fragen zum regionalen Verbandsbeschwerderecht zu klären. Resultat: Die IG Gisliflue - wie ähnliche Vereine auch - hat keine Chance die Verbandsbeschwerde-Berechtigung zu erlangen. Das dazu erforderliche Dekret (§ 4 Abs. 4 BauG) wurde nicht erlassen. Gemäss Ausführungen des Regierungsrats sollte die IG Gisliflue auch ohne formelles Verbandsbeschwerderecht im Einzelfall berechtigt sein, Beschwerde zu führen. Gemäss gängiger Praxis dürfte es aber schwierig sein, die für eine Legitimation geforderte spezifische Beziehungsnähe zur Streitsache geltend machen zu können.
2025
Das Interesse an der Tätigkeit der IG Gisliflue hat leider abnehmende Tendenz. Begonnen hat diese Strömung bereits vor Jahren im Anschluss an das angestrebte Entfernen der «Vororientierung Bäumer» aus dem Richtplan. Der Trend setzt sich aufgrund des Fehlens akuter Veränderungen im Bereich Rohstoffsicherung fort.
Der Vorstand hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit verschiedenen Massnahmen
- den Bekanntheitsgrad der IG Gisliflue zu erhöhen,
- das Interesse an der Vereinstätigkeit zu wecken,
- neue Mitglieder zu gewinnen und
- den Vorstand im Hinblick auf kommende Mutationen zu verstärken.