Materialabbau
Eine der bedeutenden Nutzungen in nächster Nähe zur Gisliflue stellt der Abbau von Gesteinen zur wirtschaftlichen Nutzung in der Industrie dar. Einerseits werden damit die wichtigen Arbeitsplätze in der Region gesichert, andererseits ist dies eine Belastung für unseren Lebens- und Erholungsraum. Der Materialabbau steht zudem in Konkurrenz zu anderen wichtigen Nutzungen, vorab zur Grundwasserbewirtschaftung und der Landwirtschaft. Weitere tangierte Interessen sind namentlich der Landschaftsschutz und der Bodenschutz.
Der Materialabbau setzt jeweils eine Abbaubewilligung voraus. Für Vorhaben ab der Grösse von 300‘000 m3 ist im Rahmen des Bewilligungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Auflagen und Rekultivierungsziele sind in dieses Verfahren einzubringen. Als Grundlage der Behandlung des Materialabbaus im Richtplan gilt das Rohstoffversorgungskonzept Steine und Erden aus dem Jahr 1995 (vgl. separater Text „Abbau Steine, Erden und Salz").
Die in den Richtplanbeschlüssen aufgeführten Materialabbaugebiete werden in der Richtplangesamtkarte mittels der Standardsignatur „Materialabbaugebiet von kantonaler Bedeutung“ dargestellt. Für die genaue Abgrenzung dieser Gebiete ist die Grundlagenkarte der Abteilung Raumentwicklung massgebend. Im Übrigen erfolgt die parzellenscharfe Abgrenzung im Rahmen der nachgeordneten Nutzungsplanung.
Planungsgrundsätze
Nichterneuerbare Rohstoffe wie Sand, Kies, Ton und Festgesteine sind haushälterisch, umwelt- und landschaftsverträglich zu nutzen. Die Bedürfnisse der Tiere und Pflanzen, für welche Kiesgruben wichtige Überlebensinseln darstellen, sowie die Durchgänglichkeit des Gebiets für wandernde Tiere sind beim Betrieb von Abbaustellen zu berücksichtigen.